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07. 07. 2023

Am 03.07.2023 launchte die Bundesnetzagentur zusammen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine eigene Plattform, um etwaigen Doppelausbau von Glasfasernetzen zu dokumentieren.

Doppelausbau-Monitoring

Das BMDV initiierte die Monitoringstelle zur Erhebung von Glasfaser-Doppelausbauten. Stefan Schnor, Staatssekräter beim BMDV, begründet die Maßnahme damit, Wettbewerbsverzehrungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern: „Der Glasfaserausbau hat eine herausragende Bedeutung für Deutschland. Er erfolgt ganz überwiegend privatwirtschaftlich, auf Grundlage unternehmerischer Entscheidungen und im Wettbewerb der Unternehmen. Wichtig dabei ist, dass der Ausbau fair und wettbewerbskonform erfolgt. Um das sicherzustellen, führen wir – wie in der Gigabitstrategie der Bundesregierung angekündigt – gemeinsam mit der Bundesnetzagentur eine umfassende Bestandsaufnahme durch. Dabei wird die neu geschaffene Monitoringstelle eine zentrale Rolle einnehmen.“

 

Der Meinung des Staatssekretärs schließt sich der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, an. Denn die Monitoringstelle könne für Chancengleichheit im Wettbewerb sorgen.

Evaluierung des Wettbewerbs

Mithilfe der Monitoringstelle soll es möglich sein, sich einen Überblick über mögliche Doppelausbauvorhaben vor Ort zu verschaffen. Dabei wird der Wettbewerb beziehungsweise das Konkurrieren von mehreren Netzbetreibern um Ausbauvorhaben vor Ort bewertet. Das Monitoring kann Aufschluss darüber geben, ob das BMDV durch Regulierungen ins Marktgeschehen eingreifen sollte. So können auf Grundlage des Monitorings versachlichte Diskussionen geführt werden, um ein Fazit zu den Ausbauvorhaben zu ziehen.

 

Die Erhebung findet online über einen Fragebogen statt, wobei sie für zwei Gruppen vorgesehen ist. Einerseits können die konkurrierenden Telekommunikationsunternehmen, welche am Ausbau vor Ort beteiligt sind, zu Wort kommen. Andererseits sollen auch Kommunen und deren Entscheidungsträger die Chance erhalten, zur Klärung des Sachverhalts beizutragen.

 

Das Monitoring dient primär dem Zweck, dass ein Netzbetreiber, nicht davor abgeschreckt wird, in den Ausbau einer Kommune zu investieren. Denn schließlich würde das dazu führen, dass potenzielle Investoren sich aus dem Projekt zurückziehen, und die Konkurrenz, also der zweite Netzbetreiber durch wettbewerbswidrige Praktiken den Zuschlag von der Kommune bekommt.

Hilfreiches zum Beitrag:

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Quelle: Bundesnetzagentur
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