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25. 07. 2015

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte jüngst ein Rechtsgutachten betreffend des Vectoring-Einsatzes beim geplanten Breitbandausbau der Bundesregierung. Eine finale Entscheidung wurde jedoch immer noch nicht getroffen, die Berücksichtigung von Glasfaserleitungen ist also noch immer möglich. Eine faire und verlässliche Rahmenbedingung für alle Unternehmen soll angestrebt werden.

Telekom-Antrag noch in der Schwebe

Glasfaser Ttiefbauarbeiten

Das derzeitige Regulierungsverfahren wägt die Einführung des Vectoring-Verfahrens im Nahbereich ab. Der für das Gutachten verantwortliche Jura-Professor Jürgen Kühling kam zu dem Ergebnis, dass es prinzipiell möglich wäre, dass die Bundesnetzagentur mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit einem reguliertem Unternehmen kooperiert. Dies würde im Rahmen einer verbindlichen Absicherung eines Investitions- und Aufbauverfahrens geschehen. Das angedachte Unternehmen ist die Deutsche Telekom, welches im Februar bereits einen Antrag stellte, um Zugang zur „letzten Meile“ zu erhalten.

Telekom müsste sich an Verpflichtungen halten

Der Bonner Netzbetreiber möchte das Interesse für einen Zuspruch der Bundesnetzagentur durch Ausbau- und Investitionsabsichten wecken. Innerhalb dieser Unterstützung würde die Telekom alle Hauptverteiler-Nahbereiche bis 2018 mit der Vectoring-Technik ausstatten. Im Gegenzug werden allerdings regulatorische Rahmenbedingungen erwartet, allen voran ein exklusives Erschließungsrecht für das Vectoring.

Exklusivzugang ist eine schwierige Entscheidung

Die Zusammenarbeit mit der Telekom würde zwar dem Ausbau zugute kommen, aber die Wettbewerber in eine Abhängigkeit drängen. Zudem sehen manche Experten die Glasfaser-Lösung als attraktiver an, auch in Kombination mit einer Rundfunktechnik. Wenn sich die Telekom allerdings verpflichten sollte, ihre Unterstützung einzuhalten, wird abgewägt, ob und wie weit ihre Vectoring-Technik eingesetzt wird.

Bundesnetzagentur will gleichwertige Rahmenbedingungen

Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur, betont die Notwendigkeit eines fairen Wettbewerbs. Es wäre wichtig, dass alle Unternehmen faire und verlässliche Rahmenbedienungen für ihre Investitionen ins Breitband bekommen. Diesen Ansatz bekräftigte Homann in einer weiteren Aussage. Die Entscheidung über den Vectoring-Einsatz im Nahbereich sei nach dem Telekommunikationsgesetz innerhalb eines förmlichen sowie transparenten Beschlusskammerverfahrens unter Einbindung aller interessierten Marktakteure zu treffen.

 

Es bleibt also weiterhin spannend bei der Frage, ob die Zukunft des Breitbandausbaus nun im Glasfaser oder in VDSL liegt.

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