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18. 01. 2019

In einer ersten Teilentscheidung musste die Bundesnetzagentur feststellen, wie es um die Funktionsherrschaft der letzten Meter einer Teilnehmerleitung bestellt ist. Sie kam zu dem Schluss, dass diese letzte Teilstrecke innerhalb eines Gebäudes von der Deutschen Telekom betreut wird. Dies hat insofern Auswirkungen auf den Markt, da hier bisweilen auch G.fast zum Einsatz kommt. Diese Technik stört aber die Signale von VDSL mit Vectoring oder Super-Vectoring. Die Telekom darf daher künftig die Störsignale abschalten.

Glasfaser bis ins Gebäude

Gerade bei Mietshäusern mit vielen Parteien ist es oftmals nur schwer möglich, die Glasfaser bis in die Wohnung zu verlegen (FTTH). Hier setzen Anbieter wie NetCologne darauf, die Fibre bis zum Hauptanschluss im Haus zu ziehen und die letzten Meter bis in die Wohnung über die bestehende Kupferinfrastruktur abzuwickeln. Zum Einsatz kommt dabei häufig G.fast, welches Geschwindigkeiten bis zu einem Gigabit ermöglicht. Ein besonderer Vorteil ist, dass sich die Bandbreite frei verteilen lässt. Damit sind zum Beispiel auch symmetrische 500 Mbit/s oder 800 Mbit/s im Download und 200 Mbit/s im Upload möglich. Zum Vergleich, kommt das klassische VDSL Super-Vectoring der Telekom auf 250 Mbit/s im Downstream und 40 Mbit/s im Upstream. Das auf kurze Strecken deutlich überlegene G.fast nutzt dabei ein Spektrum von bis zu 106 MHz, während die VDSL Produkte auf rund 30 MHz kommen.

Störanfälliges VDSL

Beide Techniken bewegen sich bei der Übertragung im gleichen Frequenzbereich. Diese Überschneidungen sorgen aber gerade bei VDSL Produkte für Probleme. Dies kann auch dazu führen, dass eine Leitung sich nicht mehr synchronisieren kann. Hier hat die Deutsche Telekom die Bundesnetzagentur um eine Entscheidung gebeten, wie in solchen Fällen zu verfahren ist. In einer ersten Teilentscheidung (BK3e-15-011) kam die Bundesnetzagentur dabei zu dem Schluss, dass man dem Produkt der Telekom eine Schutzzone einräume. Dies bedeutet, dass die schnellen auf Glasfaser basierenden Alternativen im Zweifel den Frequenzbereich räumen müssen. Praktisch fällt die machbare Datenrate von einem Gigabit auf rund 400 bis 600 Mbit/s. Zur Begründung führt die Bundesnetzagentur an, dass es nicht relevant ist, wem die Leitungen gehören, sondern wer diese technisch betreut. In diesem Fall sei dies die Deutsche Telekom als Nachfolger der Deutschen Bundespost.

Die Branche zeigt sich nicht begeistert über die Entscheidung

Hierzu wurden unter anderem 23 Branchengrößen angehört, die eine gegenteilige Meinung haben. Dazu zählen zum Beispiel Vodafone, 1&1, NetCologe, M-Net, der Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (BUGLAS), der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) oder der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM). Sie sehen die Investitionen in den tatsächlichen Glasfaserausbau deutlich entwertet. Die Telekom argumentiert, dass es jedem Anbieter freistehe, auch die Gebäude mit entsprechender Infrastruktur auszurüsten und die letzten Meter an Glasfaser bis in die Wohnung zu verlegen. Tatsächlich dürfte dieser Denkmalschutz für kupfergebundene Angebote dem tatsächlichen Ausbau mit Fibre aber eher behindern als förderlich sein. Mögliche Gigabitleitungen für die Option einer noch schlechteren Leistung zu beschneiden, dürfte weder die Anbieter noch die Kunden freuen.

Hilfreiches zum Beitrag:

» Glasfaser Anbieter im Überblick
» VDSL Tarife im Vergleich

Quelle: Bundesnetzagentur
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