Netzbetreiber können beim Glasfaser-Ausbau einen Haufen Kosten einsparen, indem sie auf die Leerrohre der Telekom zurückgreifen. Auf den Kostenvorteil der Konkurrenz ist der Bonner Netzbetreiber nicht gut zu sprechen, spricht gar von Wettbewerbsverzerrung.
Via Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts in Köln, wurde der Bonner Netzbetreiber ab dem 1. März dazu „verdonnert“, der Konkurrenz den Zugang zu seinen Kabelanlagen, Masten oder Trägersystemen zu gewähren.
Leitungen der Telekom
Obwohl der Bonner Netzbetreiber über zwei Festnetze verfügt, nämlich ein älteres Netz bestehend aus Kupferleitungen sowie ein neues Glasfasernetz, ist für die Konkurrenz lediglich die neue Infrastruktur ausschlaggebend. Dabei handelt es sich um die Leerrohre der Glasfasernetze, welche seit 2006 gebaut werden und derzeit über eine Länge von 750.000 Kilometer verfügen. Die Kosten für die Verlegung der Leitungen gehen jährlich in die Milliarden. Immerhin plant der Bonner Netzbetreiber bis 2030 30 Milliarden Euro in den Glasfaserausbau zu investieren. Im Vergleich dazu, eignet sich die veraltete Infrastruktur des Kupfernetzes nur bedingt für den Ausbau von Glasfaser und wird daher selten von anderen Netzbetreibern genutzt.
Pflicht zur gemeinsamen Nutzung
Die Regelung, den Telekommunikationsunternehmen den Zugriff auf die gemeinsam nutzbare Infrastruktur zu erlauben, ist nichts Neues. In Wahrheit, müssen alle TK-Unternehmen diese Regelung umsetzen. Lediglich wenn Konflikte bei der gemeinsamen Nutzung der eigenen Infrastruktur entstehen, schaltet sich die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein. Normalerweise kommen diese Art von Konflikten selten vor.
Als Knackpunkt gilt der teure Tiefbau, um die Leerrohre zu verlegen. So lohnen sich Investitionen in das letzte Stück der Glasfaserstrecke lediglich dann, wenn sie über die dadurch entstehenden Umsätze gedeckt werden.
Definition der Preise
Die BNetzA beschäftigt sich zurzeit mit Verfahren, welche auf die „Umsetzung der neuen regulatorischen Verpflichtung für die Telekom“ abzielen. Hierbei soll der Zugang zu „baulichen Anlagen“ wie Leerrohre oder Masten standardisiert werden. Im Juli 2023 unterbreitete der Bonner Netzbetreiber einen Vorschlag, indem der Geschäftsplan eines Netzbetreibers bei der Preisgestaltung mitberücksichtigt werden soll. Zurzeit prüft die BNetzA den Vorschlag des Bonner Netzbetreibers, wobei sich die Bonner einen fairen Beschluss wünschen, welcher weiterhin die Investitionen in den Glasfaser-Ausbau sichert. Die BNetzA bestimmt schlussendlich darüber, wie die Preise festlegt werden.
Kritik der Konkurrenz
Auch wenn der Bonner Netzbetreiber betont, dass sie nichts dagegen einzuwenden haben, an die Konkurrenz die Leerrohre zu vermieten, weichen deren Preisvorstellungen von dem ab, was die Konkurrenz bereit ist zu zahlen. Eigenen Angaben zufolge überlässt der Bonner Netzbetreiber die Leerrohre zu „Spottpreisen“.
Allerdings sieht das die Konkurrenz anders, indem sie die Preisvorstellungen als „Mondpreise“ abtun. Vodafone kritisierte zudem, dass keinerlei Informationen zu den Standorten der Leerrohre des Bonner Netzbetreibers existieren. Es muss hierbei der Fairness halber betont werden, dass die Bonner Netzbetreiber ohnehin dazu verpflichtet sind, der BNetzA ausführliche Informationen bezüglich der eigenen Leerrohre weiterzuleiten, was die Bonner letztlich auch gemacht haben.
Ländervergleiche
Vodafone äußerte sich unter anderem bedenklich zu den überdrehten Preisen des Bonner Netzbetreibers, da im europäischen Ausland die Preise geradezu moderat sind. In anderen europäischen Ländern mögen zwar die Preise deutlich niedriger ausfallen, jedoch gelten dort nicht die äußerst strikten Regulierungs- und Bauvorschriften wie das in Deutschland der Fall ist. Während es in Deutschland um die 1.500 Euro kostet, ein Haushalt mit Glasfaser zu versorgen, kostet es anderswo gerade einmal 300 Euro. Dabei handelt es sich unter Umständen um Glasfaserverkabelungen, welche entlang von Hauswänden verlaufen, was den kostspieligen Tiefbau erübrigt.
Hilfreiches zum Beitrag:
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Bild im Artikel: © Glasfaser-Internet.info
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