Laut dem TKG-Gesetz sind jegliche Verlegemethoden erlaubt. Stattdessen wird empfohlen, die richtige Verlegemethode anhand der Geologie vor Ort auszuwählen.
Die im Jahr 2012 veröffentlichte TKG-Novelle ist überarbeitet und als Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) herausgebracht worden. Die überarbeitete Version umfasst unterirdische und oberirdische Verlegemethoden, die für den Glasfaserausbau zulässig sind.
Maßnahmen ohne erneutes Aufreißen bevorzugt
Beim geförderten Glasfaserausbau soll vor allem auf grabenlose Verlegemethoden zurückgegriffen werden. Hierbei kommt es nicht zu einer erneuten Öffnung des Grabens, was etwaige Grabungsarbeiten auf öffentlichen Straßen überflüssig macht.
Wahl der richtigen Verlegemethode
Um die passende Verlegemethode zu ermitteln, empfiehlt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), auf die Gegebenheiten und Projektanforderungen vor Ort zu achten. Außerdem müssen die geplanten Baumaßnahmen mit dem zuständigen Träger der Wegebaulast besprochen werden.
Das Verlegen der Glasfaser-Leitungen verschlingt immer noch bis zu 80% der Investition in das Ausbauprojekt. Dies ist den klassischen Tiefbauarbeiten zu verdanken, welche zur Verlegung von Leitungen und Leehrrohren zum Einsatz kommen. Oft wird ein Graben in Geh- und Radwege gezogen, wobei anschließend die Materialen, welche durch die Pflasterung oder Platten übrig bleiben, wieder recycelt werden müssen. Der klassische Tiefbau ist vielseitig einsetzbar und kann auch auf Strecken ohne bestehende Infrastruktur angewandt werden. Jedoch beanspruchen klassische Tiefbauarbeiten mehr Zeit und Personal, sodass sich der Ausbau von Glasfasernetzen verteuert. Stattdessen empfiehlt das BMDV auf alternative Verlegemethoden zurückzugreifen, die da wären: Pressbohrung (Erdrakete), (Kabel-) Pflug, Spülbohrung, Trenching, Oberirdische Verlegemethode, Verlegung in Wasserrohren.
Dank der alternativen Verlegemethoden, lassen sich die Tiefbaukosten reduzieren und die Geschwindigkeit, mit der die Leitungen verlegt werden, erhöhen. Während die Antragsstellung auf den Einsatz einer Verlegemethode vereinfacht worden ist, sollte dennoch eine Abstimmung mit den entsprechenden Behörden erfolgen.
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